Übertritt

2- und 3-stufige Wirtschaftsschule

Übertritt in die 2-stufige Wirtschaftsschule (10. - 11. Jgst.)

Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler,

  • wenn sie den qualifizierenden Mittelschulabschluss erworben haben. Das Fach Englisch muss dabei entweder im Zeugnis des qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder im Jahreszeugnis mindestens die Note 3 aufweisen,
     
  • wenn sie die 9. Klasse des M-Zuges der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums bestanden haben. Bei Schüler/-innen, welche die 9. Klasse des M-Zuges der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums nicht bestanden haben, muss das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 aufweisen. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Die Probezeit dauert bis Dezember bzw. bis zum Halbjahreszeugnis im Februar. 

Übertritt in die 3-stufige Wirtschaftsschule (8. - 10. Jgst.)

Der Eintritt in die 3-stufige Wirtschaftsschule erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 7 der Mittelschule, wenn die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist.

  • Mittelschule

    Die Beurteilung "geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule" erhalten Schüler, die an einer Mittelschule einen Gesamtnotendurchschnitt (gebildet aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch) von mindestens 2,66 erreichen.Schüler, denen im Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug der Mittelschule bescheinigt wird, sind geeignet für die Wirtschaftsschule.

    Der Beschluss der Mittelschul-Lehrerkonferenz zum Übertritt den M-Zug der Mittelschule gilt nicht als Eignung für einen Übertritt in die Wirtschaftsschule. Diese M-Zug-Schüler müssen erst die M-Zug-Jahrgangsstufe erfolgreich durchlaufen!

    Geeignet sind auch Schüler, die den Probeunterricht erfolgreich absolviert haben. Siehe dazu auch: Probeunterricht bestanden?

  • M-Zug

    Wenn Schülerinnen oder Schüler im M-Zug der Mittelschule die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben (also von HS 6 in M-Zug-HS 7 oder von HS 7 in M-Zug-HS 8)

    oder

    im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern des M-Zugs,

    a) die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaft unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder
    b) in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

    Achtung: Schüler, die auf Grund eines Beschlusses der Lehrerkonferenz von der Mittelschule Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 des M-Zugs der Mittelschule eintreten können, müssen erst diese Jahrgangsstufe erfolgreich absolvieren, bevor sie an die Wirtschaftsschule übertreten können. Folge: M-Zug-Schüler können nur in die Jahrgangsstufe 8 der Wirtschaftschule übertreten!

  • Gymnasium/Realschule

    die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechende Jahrgangsstufe erhalten haben oder

    im Jahreszeugnis der der Wirtschaftsschule vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaft unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder

    im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.

    „Wiederholung-Versagt-Schüler"

    Wurde einer Schülerin oder einem Schüler des Gymnasiums das Wiederholen am Gymnasium versagt, kann sie oder er auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2 und 3 in die gleiche oder nächst höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule nur aufgenommen werden, wenn sie oder er nach den Zeugnissen und dem Gutachten des Gymnasiums, in dem auch die Ursachen für das Versagen am Gymnasium mitzuteilen sind, für den Besuch der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule geeignet erscheint. 2 Entsprechendes gilt für eine Schülerin oder einen Schüler des M-Zugs der Mittelschule oder der Realschule. 3 Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Über uns

Die Private Wirtschaftsschule Bamberg wurde im Jahre 2007 gegründet. Die Trägergesellschaft ist die Quadriga gGmbH mit dem Geschäftsführer Dipl.-Vw. Matthias Dörfler.

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